Datenschutz

Schutz der erhobenen KOF-Umfragedaten

Die KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich ist gegenüber den an ihren Umfragen Teilnehmenden verpflichtet, die Geheimhaltung der erhobenen Daten sicherzustellen. Der Datenschutz und die Geheimhaltung beziehen sich sowohl auf die Identität der teilnehmenden Unternehmen, die Umfrageantworten als auch auf die detaillierte Zusammensetzung der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen. Die strikte Wahrung des Datenschutzes und die Geheimhaltung ist für die KOF eine Grundvoraussetzung, um die Umfragen durchführen zu können. Die KOF gewährt Dritten deshalb grundsätzlich keinen Einblick in die Umfragedaten auf der Mikroebene. Eine Ausnahme gilt lediglich für wissenschaftliche Zwecke. Externe Wissenschaftler, die an Universitäten oder öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen arbeiten, können für akademische, wissenschaftliche und nicht-kommerzielle Zwecke Zugang erhalten, wenn sichergestellt ist, dass die Mikrodaten geheim gehalten werden, insbesondere jegliche Form der Re-Individualisierung der anonymisierten Daten unmöglich ist. Es ist grundsätzlich untersagt, Angaben über teilnehmende Firmen oder über die Zusammensetzung der Panels an Dritte weiterzugeben. Daten, die nicht zu Forschungszwecken dienen, werden nur in aggregierter Form Externen zugänglich gemacht, so dass keine Rückschlüsse auf individuelle Antworten eines Teilnehmers möglich sind. Alle Daten werden auf der Infrastruktur der ETH Zürich gespeichert.

Externe Wissenschaftler, die Einblick in die Umfragedaten der KOF auf Mikroebene erhalten, werden schriftlich zur Beachtung der Datensicherheit und Datenschutzbestimmungen der KOF verpflichtet. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit besteht auch nach Abschluss des Forschungsvorhabens fort. Die Angestellten der KOF sind per Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit über berufliche und geschäftliche Angelegenheiten verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Für den Einblick von Dritten in die Daten für Forschungszwecke gelten folgende Auflagen:

  • Die von der KOF zur Verfügung gestellten Umfragedaten auf der Mikroebene werden ausschliesslich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Mit der Einsichtnahme, Auswertung, Be- oder Weiterverarbeitung dürfen insbesondere keine kommerziellen Ziele verfolgt werden.
  • Die Befragungsdaten in aggregierter Form können von Dritten nicht re-individualisiert werden.
  • Externe Wissenschaftler erhalten nur einen eingeschränkten Mikrodatensatz, der nur die für das konkrete Forschungsprojekt notwendigen Variablen enthält.
  • Der Versuch der De-Anonymisierung der zur Verfügung gestellten Mikrodaten ist untersagt.
  • Die Befragungsdaten auf Mikroebene können in geschützten Räumlichkeiten, an einem von den Informatikdiensten der ETH zur Verfügung gestellten Computer eingesehen werden. Dieser Computer ist nach den neuesten Erkenntnissen der IT-Sicherheit konfiguriert und aktuell gehalten. Der Computer hat keinen Zugang zum Internet.
  • Externe Forscher können Berechnungen ausschliesslich auf den Servern der KOF durchführen. Bei der Benützung des Computers erfolgt eine personenbezogene Zugangskontrolle, des Weiteren eine Überwachung und Protokollierung der Aktivitäten. Es wird sichergestellt, dass kein unbefugter Zugriff auf den Arbeitsplatz, den Computer, den Server oder die Datenbank und somit ein Zugriff auf das anonymisierte Sample durch nicht autorisierte Personen erfolgen kann.
  • Befragungsdaten auf Mikroebene zu kopieren, weiterzuleiten oder auf einem externen Datenträger zu speichern oder Ausdrucke anzufertigen ist untersagt und wird unterbunden.
  • Nach Abschluss des Forschungsprojekts werden alle zur Verfügung gestellten Datenbestände, Samples und aus den Mikrodaten abgeleitete Daten gelöscht.
  • Der externe Wissenschaftler hat sicherzustellen, dass aus seinen zur Publizierung geplanten Ergebnisdarstellungen keine Rückschlüsse auf Einzeldaten möglich sind.
  • Alle Ergebnisdarstellungen, die aus den zur Verfügung gestellten Daten resultieren, werden von der KOF geprüft, bevor sie veröffentlicht oder auf andere Weise Personen zugänglich gemacht werden, die nicht am Forschungsprojekt beteiligt gewesen sind. Die KOF prüft, ob die Darstellungen Rückschlüsse auf Einzeldaten oder die Panelzusammensetzung ermöglichen. Sollte dies der Fall sein, müssten sie gelöscht werden.
  • In der Veröffentlichung ist auf die Datenbereitstellung durch die KOF hinzuweisen.