Die KOF-Konjunkturumfrage ist ein Instrument zur schnellen Erfassung der aktuellen Konjunkturtendenzen. Die Antworten können auf den allgemeinen Lagekenntnissen leitender Personen basieren. Eine Konsultation der Bücher ist lediglich in Einzelfällen nötig.
Alle Fragen beziehen sich auf Ihre Tätigkeit in der Schweiz. Auf dem Fragebogen ersehen Sie die Sparten-/Branchenzuordnung. Der Fragebogen kann sich auch auf eine bestimmte Sparte des Unternehmens beziehen. In dem Fall sollen sich die Antworten ausschliesslich auf diesen Leistungsbereich beziehen. Bei Unternehmen mit nur einem Fragebogen entsprechen die Antworten hingegen der Geschäftstendenz des Unternehmens.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
Die folgenden Hinweise zu den einzelnen Fragen sind nur unverbindliche Ratschläge, da die Verhältnisse von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sind. Wir bitten Sie jedoch, an der einmal gewählten Beantwortungsmethode festzuhalten.
Die Rubrik "Bemerkungen" ist reserviert für allgemeine Lagebeschreibungen oder Hinweise auf besondere betriebliche Verhältnisse etc.
Dazu zählen insbesondere die Räumlichkeiten für die Gäste und die Küche.
Zu den Beschäftigten zählen auch der Gerant/Pächter und allenfalls mitarbeitende Familienmitglieder. Die Beurteilung der Anzahl der Beschäftigten erfolgt im Hinblick auf den aktuellen sowie den für die kommenden Monate erwarteten Geschäftsverlauf. Bereits angestellte, aber noch nicht beschäftigte Personen sind zu berücksichtigen.
Sie berücksichtigt sowohl Mengen- als auch Margenentwicklung und gibt somit ein aktuelles Bild der Profitabilität der Unternehmung an.
Diese Frage ist absichtlich vage gehalten. Mit der Geschäftslage soll der konjunkturelle Gesamtzustand des Unternehmens dargestellt werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie ihn anhand des Honorarumsatzes, des Gewinns, der Zahl der Beschäftigten oder einer Kombination aus diesen Grössen beurteilen. Auch andere Faktoren können berücksichtigt werden.
Die wirtschaftliche Tätigkeit ist nie absolut frei, sondern immer durch die gegebenen Rahmenbedingungen (z. B. das Arbeitsgesetz) eingeschränkt. Mit Hemmnissen sind daher nur jene Behinderungen gemeint, die das normale Mass an Einschränkungen übersteigen.
Hier ist nicht der Vorjahresvergleich, sondern die (erwartete) Entwicklung der letzten (oder kommenden) drei Monate anzugeben. Dabei kann entweder die Zahl der Kunden, die Menge von Menüs und Getränken oder der Umsatz berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, bei den Antworten nicht ihren «Katalogpreis», sondern den unter Abzug aller Rabatte effektiv realisierten Preis als Grundlage zu nehmen.
So weit wie möglich sollten übliche jahreszeitliche Schwankungen bei der Beantwortung ausgeblendet werden.
Zu den saisonalen Schwankungen gehören einerseits Veränderungen infolge von saisonal üblichen Schliessungszeiten, etwa wegen Betriebsferien und Festtagen oder regelmässig wiederkehrenden Reparaturen etc. Andere Saisonschwankungen sind jahreszeitlich übliche Schwankungen. Wenn in den vergangenen Jahren im gefragten Zeitraum eine Grundtendenz bemerkbar ist, sollten sie diese Grundtendenz versuchen auszublenden. Wenn Sie etwa wissen, dass in den vergangenen Jahren im befragten Zeitraum üblicherweise die Nachfrage leicht zugelegt hat, brauchen Sie die im mehrjährigen Überblick normale leichte Zunahmen nicht als Zunahme melden, sondern erst eine darüberhinausgehende. Eine übliche saisonale Veränderung ist also eine Veränderung, die über die vergangenen Jahre hinweg als normale oder durchschnittlichen Tendenz in diesen Monaten gelten kann. Sie können aber eine solche Saisonbereinigung grob bzw. eher zurückhaltend durchführen.
Die technischen Einrichtungen (Kapazitäten) umfassen die IT-Infrastruktur sowie alle betrieblich genutzten Räumlichkeiten, Lagereinrichtungen, Fahrzeuge und Maschinen etc., die zur Leistungserstellung zur Verfügung stehen. Sie sind dann als zu gross anzugeben, wenn sie nachfragebedingt nicht in gewünschtem Ausmass ausgelastet werden können. Als zu klein sollen sie bewertet werden, wenn sie Grund dafür sind, dass der Nachfrage nicht in gewünschtem Ausmass entsprochen werden kann.
Gefragt ist der Umsatz inkl. MWSt (= Bruttoerlös), der durch Getränke und Mahlzeiten erzielt wurde. (Für den Hotelbetrieb steht hingegen der Fragebogen "Beherbergung" zur Verfügung.) Es genügt die Angabe in ganzen Prozenten.
Sie bezieht sich auf die Konkurrenzfähigkeit der Leistungen und wird von den Produktionskosten, vom Innovationsgehalt, der Qualität, dem Service sowie den wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt.